Wer zahlt für die Anschaffung von Treppenliften?

Jeder Treppenlift muss zumindest teilweise privat gezahlt werden. Es existieren zwar Anlaufstellen, die einen Teil des Kaufbetrags übernehmen können. Diese leisten jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Finanzielle Unterstützung: Krankenversicherungen nein, Pflegeversicherung ja

Obwohl Treppenlifte für viele pflegebedürftige Menschen eine sehr wichtige Hilfe darstellen, gelten diese Geräte juristisch nicht als medizinische Hilfsmittel. Daraus ergibt sich leider die Tatsache, dass keine Krankenversicherung zur Kostenübernahme herangezogen werden kann.

Die häufigste Anlaufstelle für finanzielle Unterstützung ist deshalb die gesetzliche Pflegeversicherung. Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes I, das seit dem 01.01.2015 in Kraft ist, können Umbaumaßnahmen, die das Wohnumfeld von pflegebedürftigen Menschen verbessern, mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme unterstützt werden. Dazu zählt auch der Einbau eines Treppenlifts.

Achtung

Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist, dass der Antragsteller seine Pflegebedürftigkeit in Form einer Pflegestufe nachweist. Zudem muss dargelegt werden, dass die Anschaffung des Lifts die Pflege nachhaltig erleichtert oder gar erst ermöglicht.

Andere mögliche Kostenträger und Höhe der Bezuschussung

Bevor die Pflegekasse leistet, wird diese überprüfen, ob nicht vielleicht andere zuständige Leistungsträger zur Finanzierung verpflichtet werden können. Wenn die Pflegebedürftigkeit beispielsweise die Folge eines Arbeitsunfalls ist, könnte die zuständige Berufsgenossenschaft einspringen. Falls keine andere Organisation in Frage kommt, leistet die Pflegekasse.

Wie hoch die Bezuschussung ist, hängt vom Einzelfall ab. Selbst mit Unterstützung der Pflegekasse trägt der Antragsteller entweder 10 Prozent der Kosten oder maximal 50 Prozent seines monatlichen Bruttoeinkommens.

Der Kauf und Einbau eines Treppenliftes mit Sitz kostet oft deutlich mehr als 4.000 Euro. Für den Käufer entstehen daher trotz Bezuschussung hohe Kosten.