Kostenträger für Treppenlifte: Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft

Die Anschaffung eines Treppenliftes ist meist eine hohe finanzielle Belastung, weil die Kosten nicht von gesetzlichen Krankenkassen getragen werden und die Pflegeversicherung nur mit einem Zuschuss unterstützt, wenn eine Pflegestufe nachgewiesen werden kann. Ein umso wichtigerer Ansprechpartner sind dann die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.

Finanzielle Unterstützung seitens der Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft

Die Unfallversicherung erbringt Leistungen zur Finanzierung eines Treppenliftes. Ursache der Mobilitätseinschränkung muss allerdings ein Arbeits- bzw. Wegunfall oder eine Berufskrankheit sein. Ziel der Kostenübernahme ist es, dem Betroffenen die Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben weiterhin zu ermöglichen. Sie dient damit auch der Sicherung des bisherigen Arbeitsplatzes.

Tipp

Trotz einer möglichen Kostenübernahme durch die Unfallversicherung bleibt ein Treppenlift eine kostenintensive Anschaffung. Angebotsvergleiche helfen, das gewünschte Modell zumindest zum günstigsten Preis zu erwerben. Hier können Sie kostenlose Angebote anfordern:

Weitere Kostenträger für den Kauf eines Treppenliftes

Klären Sie mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft so früh wie möglich, ob eine finanzielle Förderung in Frage kommt. Falls nicht, haben Sie noch ausreichend Zeit, um andere Möglichkeiten der Kostenübernahme in Betracht zu ziehen. Dazu zählen beispielsweise: