Kostenträger für Treppenlifte: Versorgungsamt

Ein Treppenlift bedeutet für viele Senioren und gehbehinderte Menschen nicht nur eine Erleichterung des Alltags, sondern kann sogar den Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglichen. Ein Knackpunkt sind jedoch die hohen Anschaffungskosten. Da die Pflegeversicherung den Kauf eines Treppenliftes nur dann bezuschusst, wenn der Betroffene eine Pflegestufe nachweisen kann, lohnt sich es, auch andere Kostenträger wie das Versorgungsamt aufzusuchen.

Verschiedene Bundesländer, verschiedene Anlaufstellen

Je nach Bundesland sind andere Stellen für die finanzielle Förderung von Treppenliften zuständig. In Niedersachsen beispielsweise ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie der Ansprechpartner, wenn die Pflege- oder Unfallversicherung keine Zuschüsse leistet. Bei Wehr- oder Kriegsdienstverletzungen, die eine eingeschränkte Mobilität nach sich gezogen haben, kann die Kriegsopferfürsorge die Kosten für einen Treppenlift teilweise übernehmen.

Aber auch in anderen Fällen hilft das Versorgungsamt weiter, um Wohnräume barrierefreier zu machen. Bedürftige erhalten Unterstützung in der Regel als Zuschuss, günstiges Darlehen oder als Zinszuschuss. Welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen und in welcher Höhe diese geleistet wird, hängt von den entsprechenden Regelungen im Bundesland ab.

Tipp

Unabhängig von Anträgen auf Bezuschussungen empfehlen wir, Treppenliftangebote zu vergleichen und so ebenfalls Kosten zu sparen. Preisvorschläge für das gewünschte Modell werden Ihnen hier kostenfrei und unverbindlich gemacht:

Frühzeitige Beratung wichtig, auch bei anderen Kostenträgern

Erkundigen Sie sich bei Beratungsstellen oder der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung nach der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland. So erfahren Sie schnell, ob eine Bezuschussung in Frage kommt. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es weitere Möglichkeiten: