Barrierefreies Arbeiten und Lernen: Teilhabe für alle

Zur Barrierefreiheit gehört auch ein barrierefreier Arbeitsplatz und Lernort. Das Stichwort „barrierefreies Arbeiten“ steht für fachgerecht gestaltete Arbeitsräume, die jedem Menschen ein sicheres, gesundheitsgerechtes und barrierefreies Arbeiten ermöglichen.

Dies gilt nicht nur für behindertete oder erkrankte Menschen. Vielmehr sollte jedem Arbeitnehmer ein barrierefreier Arbeits- und Lernort zur Verfügung gestellt werden. In diesem Zusammenhang sollte auch darauf hingewiesen werden, dass Barrierefreiheit ebenso im Rahmen schulischer und beruflicher Bildung angestrebt werden soll, etwa ein barrierefreies Studieren mit Behinderung.

Zugängliche Arbeitsplätze und Bildungseinrichtungen schaffen

Zugang zum Arbeitsmarkt und vertretbare Arbeitsbedingungen

Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung schreibt vor, dass Menschen mit Behinderungen die volle und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zuteil werden soll. Dazu gehört auch das Sicherstellen und der Zugang zu Arbeit und Beschäftigung. Ermöglicht werden soll dies durch einen zugänglichen und offenen Arbeitsmarkt, der keine gesundheitsschädigenden, dafür aber sichere Arbeitsbedingungen bietet.

Chancen auf Arbeitseinstieg, Arbeitserhalt und beruflichen Aufstieg

Der Einstieg in die Berufstätigkeit und deren Erhalt soll genauso möglich sein wie ein beruflicher Aufstieg. Dies sollte nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch jenen zustehen, die durch andere Einschränkungen in der Bildungs- und Arbeitswelt gehandicapt sind. Die Praxis zeigt jedoch, dass Vorgaben und Rechte im Bereich des Behindertenrechts noch nicht zufriedenstellend umgesetzt sind.

Zugang zu Bildungsangeboten

Um jedem Menschen einen hindernislosen Zutritt in die Arbeitswelt zu ermöglichen, sollten jeder Zugang zu einer passenden schulischen oder beruflichen Ausbildung haben. Bildung als Schlüssel zu einem Recht auf Arbeit und zu einem befriedigenden Arbeitsplatz wird behinderten Menschen teilweise verwehrt, indem diese in manchen Fällen auf Sonderschulen ausgebildet werden, obwohl eine andere Schulform angestrebt werden könnte.

Barrierefreie Arbeitsorte und Bildungseinrichtungen

Barrierefreiheit im Bereich der Arbeitswelt und der Bildung steht zum einen für barrierefreie Zugänge und individuell gestaltete Gebäude, in denen die Arbeit verrichtet wird (zum Beispiel Büro) oder die Ausbildung stattfindet (zum Beispiel Schulen, Universitäten). Hier erleichtern etwa Rollstuhlrampen, Personenaufzüge und behindertengerechte Toiletten die Begehbarkeit des Gebäudes für mobilitätseingeschränkte Menschen.

Tipp

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Barrierefreies Arbeiten und barrierefreie Bildung heißt aber auch, soziale Barrieren gegenüber behinderten oder erkrankten Menschen abzubauen und kommunikative Barrieren zu senken. Entscheidend für letzteres ist der uneingeschränkte Zugang zu Kommunikationsmitteln wie internetfähigen Computern.

Zudem sollten jedem Menschen interkulturelle Inhalte in einer Form bereitstehen, in der sie für ihn erreichbar und begreifbar sind. Es ist wichtig, dass eingeschränkte Menschen Gesetzestexte verstehen und so ihre Rechte kennenlernen können. Auch Schulbücher oder Nachschlagewerke können in verständlicher Sprache und gut leserlicher Schrift produziert werden.

Aufhebung finanzieller Abhängigkeiten

Da Menschen teilweise durch eine Einschränkung nicht in den Arbeitsmarkt aufgenommen werden, entstehen finanzielle Abhängigkeiten von der Familie oder von Fördermaßnahmen. Auch hier müssen Barrieren abgebaut werden. Dabei geht es nicht um eine „Beschäftigungstherapie“, sondern vielmehr darum, durch barrierefreies Arbeiten und Lernen jedem Menschen einen Platz in der Gesellschaft zu ermöglichen.