Kostenträger für Treppenlifte: Bauministerium

Die Anschaffung eines Treppenliftes ist sehr kostenaufwendig und stellt eine hohe finanzielle Belastung dar. Dennoch besteht die Möglichkeit einer Mitfinanzierung durch öffentliche Stellen. Die Pflegeversicherung ist dafür oft die erste Anlaufstelle. Sie fordert allerdings den Nachweis einer Pflegestufe, welchen nicht alle Personen mit eingeschränkter Mobilität erbringen können.

Kostenübernahme seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstützt das Förderprogramm der KfW Bankengruppe. Zinsgünstige Kredite dienen zum Beispiel als finanzielle Bezuschussung für altersgerechtes Wohnen. Sowohl Vermieter als auch Mieter und selbstnutzende Eigentümer können davon profitieren, denn: Der Kauf eines Treppenliftes ist förderberechtigt, wenn dieser den Zweck der Barrierefreiheit erfüllt.

Grundsätzlich ist die Verteilung von Fördermitteln Sache der Länder. Ansprechpartner ist deshalb das zuständige Bauministerium in Ihrem Bundesland. Auf Anfrage erhalten Sie nähere Informationen zu speziellen Förderprogrammen. Bei Fragen zu einer KfW-Förderung können Sie eine Beratung bei Ihrer Hausbank in Anspruch nehmen.

Tipp

Die Treppenliftkosten lassen sich auch durch einen umfassenden Angebotsvergleich reduzieren. Oft ist nämlich das gewünschte Modell bei einem anderen Hersteller oder Anbieter günstiger zu finden. Treppenliftangebote können unter anderem hier bequem online angefordert werden:

Weitere Kostenträger neben dem Bauministerium

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist nicht der einzige alternative Träger für die Kosten eines Treppenliftes. Hier eine Auflistung aller weiteren offiziellen Stellen, die bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen einen Zuschuss bzw. eine finanzielle Unterstützung leisten: