Zuschuss für Treppenlifte: Gesetzliche Krankenversicherung
Wird ein Treppenlift notwendig, können die hohen Kosten für das Gerät und die Montage nicht immer aus eigener Kraft gestemmt werden. Deshalb ist es wichtig, sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Eine der ersten Anlaufstellen ist oft die gesetzliche Krankenversicherung des Bedürftigen. Doch die übernimmt leider keinen Teil der Kosten.
Kein Zuschuss seitens der gesetzlichen Krankenversicherung
Basierend auf einem Gerichtsurteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichtes und des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 1997 gelten Treppenlifte ausdrücklich nicht als Hilfsmittel zum Behindertenausgleich. Das bedeutet, dass gesetzliche Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die Anschaffung solcher Hilfsmittel zu bezuschussen.
Anders ausgedrückt: Ein Treppenlift gilt als private Anschaffung, für welche die gesetzliche Krankenversicherung weder einen Teil der Kosten übernimmt noch Zuschüsse beisteuert. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Anschaffung eines Treppenliftes beschränken sich lediglich auf die Informationsbeschaffung, zum Beispiel wenn es um die Begutachtung erforderlicher Baumaßnahmen geht. Eine finanzielle Unterstützung muss also an anderer Stelle beantragt werden.
Tipp
Die Anschaffungskosten lassen sich auch durch Preisvergleiche reduzieren. Kostenfreie und unverbindliche Angebote für Treppenlifte, die dann gegenübergestellt werden können, finden Sie zum Beispiel hier:
Pflegeversicherung leistet einen Zuschuss bei Nachweis einer Pflegestufe
Wird der Bedürftige vom medizinischen Pflegedienst in eine Pflegestufe eingestuft, so besteht laut Sozialgesetzbuch II die Möglichkeit einer einmaligen Bezuschussung durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Diese beträgt seit 2015 maximal 4.000 Euro.
Dafür muss ein Antrag auf „Zuschuss zur Verbesserung des häuslichen Wohnumfelds“ gestellt werden. Da es sich um eine Einmalzahlung handelt, sollten mehrere Wohnraumanpassungen möglichst in einem Rutsch durchgeführt werden.
Hinweis
Ein Zuschuss kann auch rückwirkend beantragt werden, etwa wenn die Einstufung in eine Pflegestufe erst nach der Montage des Treppenliftes erfolgt ist. Eine rechtzeitige Antragstellung ist dennoch enorm wichtig.
Mindestens 10 Prozent der Kosten des Treppenliftes müssen als Eigenanteil getragen werden. Dabei darf die Beteiligung nicht mehr als die Hälfte der monatlichen Bruttoeinkünfte übersteigen. Personen ohne Einkommen müssen demzufolge keinen Eigenanteil leisten. Unter die Bezuschussung fallen neben dem klassischen Sitzlift auch Plattformlifte oder Hublifte. Ein Antrag auf Bezuschussung kann sowohl für neue als auch für gebrauchte Modelle gestellt werden.
Tipps für die Beantragung eines Zuschusses bei der Pflegeversicherung
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich ein konkretes Kaufangebot für das gewünschte Treppenliftmodell vom Hersteller oder Anbieter aushändigen zu lassen. In einem formlosen Antrag an den entsprechenden Ansprechpartner der Pflegekasse sollte dann sowohl das Kaufangebot als auch die konkrete Forderung auf eine „Wohnumfeld verbessernde Maßnahme“ verankert sein.
Im Regelfall ist die Höhe des Zuschusses davon abhängig, wie sehr die Pflegeversicherung die Anschaffung des Treppenliftes als notwendig erachtet. Aus diesem Grund ist ein Vorortbesuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) erforderlich und dient als Grundlage für die Beurteilung.
Hinweis
Auch ein Arzt kann die Notwendigkeit für einen Treppenlift attestieren. Von Bedeutung für den Zuschuss ist letztlich, dass der Bedürftige in eine Pflegestufe eingestuft wurde und es sich um eine Maßnahme handelt, die das Wohnumfeld verbessert.
Alternative Kostenträger für einen Treppenlift
Nicht bei jedem sind die Bedingungen erfüllt, um Zuschüsse von der Pflegeversicherung zu erhalten. Sollten Sie nicht unterstützt werden, gibt es weitere Möglichkeiten für eine Kostenübernahme. Beispielsweise können je nach Art und Ursache der Mobilitätseinschränkung Zuschüsse bei der Unfallversicherung, dem Versorgungsamt, der Haftpflichtversicherung (zum Beispiel bei Fremdverschulden) oder bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragt werden. Die Servicestellen der Hersteller und Anbieter stellen diesbezüglich kompetente Ansprechpartner dar.
Zu klären sind immer die Vorrausetzungen, unter denen die alternativen Kostenträger eine Bezuschussung leisten. Sollte die Gesamtfinanzierung trotz Zuschüssen nicht umsetzbar sein, sind zinsgünstige Bankkredite eine weitere Option. Auch kann ein Teil des Kaufbetrages steuerlich abgesetzt werden.
Tipp
Ausführliche Infos zu allen alternativen Kostenträgern neben der Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie in unserer Rubrik „Alternative Kostenträger“.