Kostenträger für Treppenlifte: Integrationsamt
Zu einem selbstbestimmten Leben nach den eigenen Vorstellunge gehört auch, eine selbst gewählte berufliche Tätigkeit auszuüben. Ein Treppenlift am Arbeitsplatz kann eine Voraussetzung dafür sein, den Wunschberuf ergreifen oder behalten zu können. Allerdings ist die Anschaffung eines Treppenlifts nicht günstig, denn die Pflegeversicherung zahlt längst nicht in jedem Fall die Kosten. Ein Arbeitgeber, der die Zusammenarbeit mit gehbehinderten Menschen ermöglichen möchte, kann aber unter anderem vom Integrationsamt eine Finanzierungshilfe für einen benötigten Treppenlift zu erhalten.
Intergrationsämter fördern Treppenlifte bis zu 100 Prozent
Die Integrationsämter verwalten die Ausgleichsabgaben, die von denjenigen Arbeitgebern gezahlt werden, welche nicht die gesetzlich festgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen beschäftigen. Aus diesen Mitteln können wiederum diejenigen Arbeitgeber, die die Gesetzesvorgaben erfüllen, Finanzierungshilfen für Kosten erhalten, die ihnen durch die Einstellung schwerbehinderter Menschen entstehen.
Auch Treppenlifte, die ein barrierefreies Erreichen des Arbeitsplatzes ermöglichen sollen, können deshalb aus Geldern des Integrationsamtes mitfinanziert werden. Die Höhe der Förderung durch das Integrationsamt liegt in der Regel bei 80 Prozent des Kostenaufwands, kann in Einzelfällen aber auch die kompletten Kosten abdecken.
Die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung durch das Integrationsamt sind:
- Kein anderer vorrangiger Förderträger, wie etwa die Unfallversicherung, ist zuständig.
- Der Arbeitnehmer ist schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
- Es besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Tipp
Auch wenn das Integrationsamt eine 100 prozentige Kostendeckung in Aussicht stellt, lohnt es sich immer, Angebote für Treppenlifte zu vergleichen. Anfordern können Sie diese beispielsweise online auf folgenden Web-Auftritten:
Weitere Institutionen, die eine Bezuschussung für Treppenlifte bieten
Informieren Sie sich bei dem für Ihre Region zuständigen Integrationsamt über Möglichkeiten der Förderung. Sollten Sie hier erfolglos sein, lohnt es sich, bei den folgenden Institutionen nachzufragen, ob eine Bezuschussung in Frage kommt:
- Unfallversicherung
- Deutsche Rentenversicherung
- Agentur für Arbeit
- Sozialamt
- Versorgungsamt
- Bauministerium
- Stiftungen
- Bankkredite
- Treppenlifthersteller und -anbieter