Barrierefreiheit: Hindernisfreie Lebenswelten schaffen

Barrierefreiheit bedeutet, dass jegliche Einrichtungen, Gegenstände und Medien so gestaltet werden sollten, dass sie von jedem Menschen, unabhängig davon, ob dieser eine Behinderung hat oder nicht, uneingeschränkt genutzt werden können.

Was eine barrierefreie Lebenswelt ausmacht

Barrierefreie Lebensräume sollten weitgehend ohne fremde Hilfe betreten, befahren und benutzt werden können. Allen Menschen wird so dazu verholfen, selbstbestimmt, gleichberechtigt und unabhängig leben zu können. Das Thema „Barrierefreiheit“ ist also kein Spezialthema nur für behinderte Menschen. Ziel der Barrierefreiheit ist es vielmehr, Lebensräume so zu gestalten, dass sowohl uneingeschränkte Menschen als auch Menschen mit Behinderungen und solche, die bedingt durch das Älterwerden Funktions- und Fähigkeitseinschränkungen haben, berücksichtigt werden.

Dass „barrierefrei“ heute noch häufig mit „behindertengerecht“ gleichgesetzt wird, ist ebenso ein Irrtum. Barrierefreiheit ist auch kein Trend, sondern eine generelle Art der Lebensgestaltung. Denn für eine hohe Lebensqualität sollten möglichst keine Kompromisse gemacht werden müssen, wenngleich der Barrierefreiheit immer Grenzen auferlegt sein werden.

Gesetzliche Grundlage für Barrierefreiheit

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) trat am 1. Mai 2002 in Kraft. Hauptthema des Behindertengleichstellungsgesetzes ist die Herstellung einer allumfassenden Barrierefreiheit:

Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

§ 4 BGG

Auch im Grundgesetzt (GG) findet sich ein Wortlaut, der enorm wichtig für die Barrierefreit ist:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art. 3 Abs. 3 GG

Umgang mit und Umsetzung von Barrierefreiheit

Barriefreiheit im Wohnbereich

Seit den 1990er Jahren ist das Thema „Barrierefreiheit“ zunehmend in das öffentliche Bewusstsein vorgerückt. Die demographische Entwicklung zeigt, dass barrierefreies Wohnen hochaktuell ist, insbesondere im privaten Bereich. Hier sind es vor allem Treppenlifte, die installiert werden, um die Begehbarkeit einer Wohnung mit zwei oder mehreren Etagen zu gewährleisten.

Tipp

Sollten Sie diesbezüglich Bedarf haben, gilt es, in Frage kommende Treppenlifte genau zu sondieren. Folgende Internetauftritte, auf denen Sie sich Angebote einholen können, haben wir für Sie gefunden:

Barriefreies Bauen

Demgegenüber wissen Familien mit Kindern barrierefreies Bauen zu schätzen: So kann eine Treppe ein unüberwindbares Hindernis nicht nur für einen Rollstuhlfahrer, sondern auch für eine Mutter mit Kinderwagen darstellen. Die Bauordnungen der Bundesländer ist in diesem Zusammenhang zu einer bedeutenden Orientierung bei öffentlichen Bauvorhaben geworden.

Barrierefrei Planen und Anlegen hat selbstverständlich auch etwas mit Vorsorge zu tun. Da der Lebensablauf eines jeden Menschen betrachtet werden muss, stellt es eine Herausforderung dar, das Umfeld und die Wohnwelt so herzurichten, dass ein jeder Mensch – ob uneingeschränkt, mit einer Behinderung oder eingeschränkt – durch das Alter darin eigenständig und mobil wohnen kann. Beispiele für barrierefreies Bauen sind problemlos zugängliche öffentliche Gebäude und Wohnhäuser.

Barriefreiheit am Arbeitsplatz und barrierefreie Bildung

Auch der Arbeitsplatz sollte gesundheitsgerecht gestaltet sein und ein barrierefreies Arbeiten zulassen. Ein Straßenverkehr, der ohne Einschränkungen für jeden genutzt werden kann, das heißt auch für sinneseingeschränkte Menschen wie Blinde, stellt ein Teilgebiet der Barrierefreiheit dar. Alltägliche Gegenstände können ebenfalls barrierefrei gestaltet werden, etwa leicht zu öffnende Verpackungen (Stichwort „Universal Design“).

Ebenso wie Arbeitsplätze sollten auch Bildungseinrichtungen barrierefrei zugänglich sein. Fahrstühle und Rollstuhlrampen helfen zum Beispiel, verschiedene Etagen in großen Gebäuden wie Bibliotheken zu überwinden. Zudem sind in Bildungseinrichtungen teils schon reliefartige Prägungen im Fußboden eingelassen, die blinden Menschen eine selbstständige Orientierung im Gebäude ermöglichen. Auch Computer sind an Lernorten immer häufiger mit sogenannten Screenreadern ausgestattet, die die Benutzung von grafischen Benutzeroberflächen über einen Textmodus ermöglichen.

Barrierefreier Urlaub

Ein Rollstuhl beispielsweise sollte kein Grund sein, nicht verreisen zu können. Leider besteht im gesamten Flugbetrieb noch Nachholebedarf bezüglich spezieller Angebote für mobilitätseingeschränkte Menschen. Auch ist längst nicht jedes Hotel barrierefrei konzipiert worden. Ein barrierefreier Urlaub muss deshalb genauestens geplant werden und setzt viel Organisation im Vorfeld voraus. Wer gerade an fremden Orten unabhängiger sein möchte, kann zur Überwindung von typischen Barrieren wie Stufen und Absätzen auf mobile Rollstuhlrampen oder platzsparende Treppensteiger zurückgreifen.

Barriefreie Endgeräte und Internetseiten

In der heutigen Zeit steht zudem die Nutzung von Technik und Kommunikationsmedien stark im Fokus. Hier trifft man auf Themen wie „barrierefreies Web“ bzw. barrierefreie Internetseiten und benutzerfreundliche Elektronik wie Automaten oder Handys. Angestrebt wird, dass all dies eigenständig nutzbar gemacht wird auf eine allgemein übliche Weise und ohne große Anstrengungen. Sogar Bereiche wie hindernisfreies Reisen gehören in den Themenbereich der Barrierefreiheit. Barrierefreie Hotels und spezielle Reiseveranstalter haben sich mittlerweile auf die Zielgruppe von Menschen mit speziellen Bedürfnissen eingestellt.