Kostenträger für Treppenlifte: Sozialamt

Treppenlifte sind eine Notwendigkeit, wenn es darum geht, die Selbstständigkeit gehbehinderter Menschen zu erhalten, insbesondere innerhalb der eigenen Wohnung. Allerdings ist nicht jeder in der Lage, die hohen Kosten für einen Treppenlift allein zu stemmen. Neben dem Zuschuss seitens der Pflegeversicherung, der nur dann gezahlt wird, wenn eine Pflegestufe nachgewiesen werden kann, gibt es noch zahlreiche alternative Kostenträger. Zu ihnen gehören auch das zuständige Sozialamt.

Welche finanzielle Förderung bietet das Sozialamt?

Das Sozialamt übernimmt einen Teil der Kosten für einen Treppenlift dann, wenn der Antragsteller von allen anderen möglichen Förderträgern abgelehnt wurde. So gesehen ist das Sozialamt die letztmögliche Anlaufstelle für einen finanziellen Zuschuss.

Das Sozialamt übernimmt nur Kosten, wenn der Betroffene nicht in der Lage ist, die Finanzierung eigenständig zu leisten. Es wird also im Zuge der Antragsbearbeitung eine Prüfung der finanziellen Situation des Antragstellers durchgeführt. Der Erfolg des Antrags ist daher immer auch von der individuellen Situation abhängig. Ist eine langfristige Nutzung des Treppenliftes absehbar, steigt die Chance auf eine Zuschussbewilligung enorm.

Wird eine Förderung bewilligt, gilt diese für die kleinstmögliche Summe. Anders ausgedrückt: Der günstigste Treppenliftanbieter muss gewählt werden, um die Förderberechtigung nicht zu gefährden.

Tipp

Indem Sie verschiedene Angebote für Treppenlifte vergleichen, können Sie schnell das günstigste Modell für Ihre Ansprüche und Bedürfnisse finden. Folgende Portale unterbreiten Ihnen kostenfrei und unverbindlich Angebote:

Weitere Institutionen, die den Treppenliftkauf finanziell mit unterstützen

Da das Sozialamt die letzte Anlaufstelle für eine Kostenübernahme ist, sollten Sie zuvor die anderen Möglichkeiten nicht unversucht lassen. Hier können sollten Sie deshalb vorher einen Antrag auf Bezuschussung gestellt haben: