Zuschuss für Treppenlifte: Private Verischerungen

Wie bei der gesetzliche Krankenversicherung stehen auch bei der privaten Krankenversicherung die gesetzliche Vorgaben sowie versicherungstechnische Erwägungen einem direkten Zuschuss für Treppenlifte im Weg. Im Rahmen der privaten Unfall- und Pflegeversicherung sowie in Form des Invaliditätskapitals existeren dennoch alternative Finanzierungsoptionen.

Gesetzliche Einstufung von Treppenliften verhindert Zuschüsse

In den Policen von privaten Pflege-, Pflegezusatz- oder Unfallversicherungen wird oftmals festgelegt, dass nur Zuzahlungen für Pflegemittel geleistet werden, die im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Spitzenverbände der sozialen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Darin wird erläutert, dass Treppenlifte zwar als Ersatz für eine Treppe, die für den Bedürftigen ein Hindernis darstellt, einzustufen sind. Sie gelten jedoch nicht als medizinisches Hilfsmittel. Diese Einstufung basiert auf einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1997. Gesetzliche und private Krankenversicherer werden deshalb keine Zuschüsse für Treppenlifte leisten.

Ein weiterer Grund für die Nicht-Bezuschussung ist das Kriterium der Gleichbehandlung: Ein Treppenlift muss den baulichen und räumlichen Gegebenheiten am Einsatzort genau angepasst sein. Deshalb sind die meisten Treppenlifte als Spezialanfertigung anzusehen, im Gegensatz zu anderen Treppensteighilfen, die einen solchen Aufwand nicht erfordern. Diese könnten nämlich auch an einem anderen Einsatzort benutzt werden. Genau solche Ungleichheiten verhindern, dass Treppenlifte seitens der privaten Krankenversicherung bezuschusst werden.

Tipp

Gerade wenn keine Bezuschussung möglich ist, müssen sämtliche Sparpotenziale in Erwägung gezogen werden. Dazu gehört auch der kassische Angebotsvergleich. Kostenlos können Sie sich unter anderem hier Treppenliftangebote einholen:

Private Versicherungen können trotzdem bei der Finanzierung helfen

Obwohl private Krankenversicherungen im Normalfall den Kauf eines Treppenliftes nicht bezuschussen, bieten sie indirekt Möglichkeiten, die finanzielle Last zumindest ein wenig zu reduzieren:

  • Leistungen einer privaten Unfall- oder Pflegeversicherung können als monatlicher Festbetrag an den Versicherungsnehmer gezahlt werden, wenn ein bestimmter Grad der Invalidität erreicht ist. Dieses Geld kann für die Anschaffung eines Treppenliftes genutzt werden.
  • Manche privaten Versicherer bieten zusätzliche Absicherungen wie das Invaliditätskapital an. Dieses kann ebenso für einen Treppenlift aufgewendet werden.

Letztendlich bleibt trotz dieser Möglichkeiten die Feststellung, dass die Pflegekasse oder andere in Frage kommende Leistungsträger auch für Privatversicherte die beste Aussicht auf Zuschüsse ist.