Kostenträger für Treppenlifte: Deutsche Rentenversicherung

Die Teilhabe am Arbeitsleben gilt als ein wichtiger Baustein für ein selbstbestimmtes Leben. Ein Treppenlift kann gehbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsplatz ermöglichen. Dessen Kauf ist aber mit erheblichen Kosten verbunden. Neben anderen bietet auch die Deutsche Rentenversicherung eine finanzielle Förderung für Treppenlifte an.

Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung erbringt Leistungen, welche die Teilhabe am Arbeitsleben fördern. Die Zielsetzung besteht darin, behinderten Menschen die Aufnahme oder Weiterführung einer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen.

Voraussetzung für eine finanzielle Fördermaßnahme durch die Deutsche Rentenversicherung ist eine 15-jährige Beitragszahlung. Jeder Fall wird vor der Bewilligung des Antrags eingehend geprüft. Antragsteller haben gute Chancen auf einen positiven Bescheid, wenn beispielsweise eine Verlegung des Arbeitsplatzes ins Erdgeschoss nicht realisierbar ist.

Weiterhin besteht im Falle eines langfristigen Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit einer Kostenübernahme. In der Regel entstehen für den Arbeitnehmer keine zusätzlichen Kosten, da sie auf den Arbeitgeber sowie die Rentenversicherung aufgeteilt werden.

Tipp

Der hohe Anschaffungspreis für Treppenlifte kann auch reduziert werden, indem Sie sich kostenfreie Angebote einholen und diese vergleichen. Für diesen Service empfehlen wir folgende Internauftritte:

Weitere Anlaufstellen für die Übernahme von Treppenliftkosten

Sollten Sie die 15-jährige Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge noch nicht erbracht haben, kommen noch folgende alternative Kostenträger in Frage: