Wer übernimmt die Kosten für einen Treppensteiger?

Obwohl Treppensteiger insgesamt deutlich günstiger als Treppen- oder Plattformlifte sind, können die Anschaffungskosten je nach Ausstattung dennoch mehrere tausend Euro betragen. Da nicht jeder einen solchen Betrag ohne weiteres aufbringen kann, lohnt es sich, alternative Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen.

Kostenübernahme seitens der Krankenversicherung

Treppensteiger gelten im Gegensatz zu Sitz- oder Plattformliften als medizinische Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich. Gesetzliche und private Krankenversicherungen übernehmen allerdings nur unter den richtigen Voraussetzungen die Kosten:

  • Der Antragsteller muss seiner Krankenversicherung überzeugend darlegen, dass eine medizinische Notwendigkeit für die Anschaffung besteht.
  • Durch den Einsatz des Geräts muss eine bevorstehende Behinderung entweder verhindert oder ausgeglichen werden können.

Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich.

Hinweis

Die Versicherer behandeln solche Situationen als Einzelfall und entscheiden je nach Bedarf, ob der Antragsteller für eine Kostenübernahme in Frage kommt. Gegebenenfalls wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ein Gutachten erstellen um die Berechtigung des Antrags zu prüfen.

Kostenübernahme seitens der Pflegekasse

Falls die Krankenkasse die Bezuschussung ablehnt, bleibt Pflegebedürftigen noch die Kontaktaufnahme zur Pflegekasse. Auch hier müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Chance auf eine Kostenübernahme besteht:

  • Antragsteller müssen ihre Pflegebedürftigkeit nachweisen. Dies geschieht über die zugewiesene Pflegestufe.
  • Die Situation der pflegebedürftigen Person muss sich so darstellen, dass ihre Pflege durch die Anschaffung des Geräts entscheidend erleichtert oder erst ermöglicht wird.